Nicht erst seit der erneut heftig geführten Debatte um die Reformierung des Gesundheitswesen, ist die Diskussion um Zahlung einer ästhetischen Zahnbehandlung aktueller denn je.
Von Jahr zu Jahr scheinen die Krankenkassen immer weniger Anteile von Rechnungen für beispielsweise Zahnimplantate übernehmen zu wollen. Die Kassen formulieren die Zahlungsbedingungen stetig stringenter und selbst die treuesten Bonusheftbetreiber resignieren, wenn sie beim Kalkulieren über eine ästhetische Zahnbehandlung entscheiden müssen. Denn sie stellen fest, dass der Anteil der von der Krankenkasse übernommen werden kann sich erneut reduziert hat.
Doch nur der Minderheit ist es finanziell vergönnt sich privat versichern zu lassen. Begünstigt beim pekuniären Gesundheitssupport werden auf dem gesetzlichen Sektor fast nur noch die Empfänger von gesetzlichen Sozialleistungen. Aber sich deshalb in die Arbeitslosigkeit zu begeben, scheint glücklicherweise für keinen eine ernsthafte Alternative.
Welche Optionen bleiben also Otto Normalverbraucher um einem finanziellen Kollaps vorzubeugen, der einen schon weit vor dem Renteneintrittsalter treffen kann?
Auf diese Fragen kennen seit einiger Zeit die Versicherungen die Antwort. Die private Zahnzusatzversicherung. Für einen relativ geringen Beitrag, der ungefähr im Rahmen einer Haftplichtversicherungsprämie anzusiedeln ist, kann der Bürger sich gegen Zahnersatz versichern. Dies schließt auch eine ästhetische Zahnbehandlung mittels Zahnimplantaten ein. Es ermöglicht somit auch den weniger Betuchten sich qualitativ hochwertige Zahnimplantate aus Keramik einsetzen zu lassen, ohne sich finanziell zu ruinieren bez. sich mit einem billigen Produkt buchstäblich durchbeißen zu müssen.